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Der Elternbeirat setzt sich aus den bei den Elternabenden (amtlich
"Klassenpflegschaften") gewählten Elternvertretern und deren
Stellvertretern zusammen. Der Sinn und Zweck der Elternvertreter ist, dass die
Eltern durch diese Vertreter an der Gestaltung des Lebens und der Arbeit der
Schule mitwirken und dadurch Einfluss auf das Miteinander von Kind und Schule
nehmen. Dem Elternbeirat obliegt es also, das Interesse und die Verantwortung
der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen. Er gibt der
Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache. Wünsche, Anregungen
und Vorschläge der Eltern werden beraten und der Schulleitung unterbreitet. Wir
als Elternbeirat arbeiten an der Verbesserung der inneren und äußeren
Schulverhältnisse mit. Damit unser Elterbeirat kein "Papiertiger"
ist, hat der Gesetzgeber festgelegt, dass wir bei allen Aufgaben von der Schule
und dem Schulträger zu beraten und zu unterstützen sind. Stichpunktartig
kann man die Aufgaben, denen sich der Elternbeirat verpflichtet hat, wie folgt
zusammenfassen:
- Förderung der Anteilnahme der Eltern am Leben und an der Arbeit der
Schule.
- Beratung und Weiterleitung von Wünschen und Anregungen, die aus der
Elternschaft kommen und von allgemeinem Interesse sind.
- Förderung des Verständnisses der Eltern für Fragen des Schullebens und
der Unterrichtsgestaltung.
- Sofern die Mitverantwortung der Eltern es verlangt, hat der Elternbeirat
für die Belange der Schule beim Schulträger, der Schulaufsichtsbehörde
und der Öffentlichkeit einzutreten.
- Mitwirkung bei der Beseitigung von Störungen der Schularbeit durch
äußere Schulverhältnisse.
- Mitwirkung bei Maßnahmen des Jugendschutz und der Freizeitgestaltung,
sofern sie das Leben der Schule berührt.
- Beratung von Maßnahmen, die eine Erweiterung oder Einschränkung der
Schule oder eine wesentliche Änderung des Lehrbetriebs betreffen, z.B.
Durchführung von Schulversuchen.
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