Der Elternbeirat Stand
17.09.2008

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Zusammensetzung und Aufgaben des Elternbeirats

Der Elternbeirat setzt sich aus den bei den Elternabenden (amtlich "Klassenpflegschaften") gewählten Elternvertretern und deren Stellvertretern zusammen. Der Sinn und Zweck der Elternvertreter ist, dass die Eltern durch diese Vertreter an der Gestaltung des Lebens und der Arbeit der Schule mitwirken und dadurch Einfluss auf das Miteinander von Kind und Schule nehmen.

Dem Elternbeirat obliegt es also, das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen. Er gibt der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache. Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern werden beraten und der Schulleitung unterbreitet. Wir als Elternbeirat arbeiten an der Verbesserung der inneren und äußeren Schulverhältnisse mit. Damit unser Elterbeirat kein "Papiertiger" ist, hat der Gesetzgeber festgelegt, dass wir bei allen Aufgaben von der Schule und dem Schulträger zu beraten und zu unterstützen sind.

Stichpunktartig kann man die Aufgaben, denen sich der Elternbeirat verpflichtet hat, wie folgt zusammenfassen:

  • Förderung der Anteilnahme der Eltern am Leben und an der Arbeit der Schule.
  • Beratung und Weiterleitung von Wünschen und Anregungen, die aus der Elternschaft kommen und von allgemeinem Interesse sind.
  • Förderung des Verständnisses der Eltern für Fragen des Schullebens und der Unterrichtsgestaltung.
  • Sofern die Mitverantwortung der Eltern es verlangt, hat der Elternbeirat für die Belange der Schule beim Schulträger, der Schulaufsichtsbehörde und der Öffentlichkeit einzutreten.
  • Mitwirkung bei der Beseitigung von Störungen der Schularbeit durch äußere Schulverhältnisse.
  • Mitwirkung bei Maßnahmen des Jugendschutz und der Freizeitgestaltung, sofern sie das Leben der Schule berührt.
  • Beratung von Maßnahmen, die eine Erweiterung oder Einschränkung der Schule oder eine wesentliche Änderung des Lehrbetriebs betreffen, z.B. Durchführung von Schulversuchen.
 

www.GBG-Eltern.de - Der Elternbeirat des Georg-Büchner-Gymnasiums informiert